Die Anzahl der Patienten mit Hörimplantat steigt und wird weiter steigen. Die neue EUHA-Leitlinie „Implantierte Hörsysteme in der Hörakustik“ soll dabei helfen, die Arbeit der Hörakustiker als Anbieter gesundheitlicher Leistungen in diesem Zusammenhang zu strukturieren und einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu erreichen.
Vorgestellt wurde die EUHA-Leitlinie von der Leiterin des Expertenkreis Eva Keil-Becker sowie den Mit-Autoren Eberhard Aigner, Hörakustikmeister und Hörimplantatspezialist aus Ulm, Professor Dr. med. Anke Lesinski-Schiedat, Oberärztin in der HNO-Klinik mit dem Deutschen Hörzentrum der Medizinischen Hochschule Hannover, Monika Mayer, Hörakustik-Meisterin und Hörimplantatspezialistin aus Planegg und Michael Willenberg, Hörakustiker und Hörimplantatspezialist aus Leipzig erstmals auf dem EUHA-Kongress in Hannover.
Zu den Aufgaben des Hörakustikers gehört demnach, bereits bei der Beratung und Anpassung von konventionellen Hörsystemen ergänzende Versorgungsmöglichkeiten mit abzuwägen. Der Hörakustiker sollte bereit sein, sich unmittelbar mit allen beteiligten Disziplinen auszutauschen und aktiv an der Lebenslangen Nachsorge teil zu nehmen.
Die Abstimmungsbereitschaft aller Leistungserbringer bildet laut Leitlinie die Grundlage jeder Tätigkeit. Im Bereich der Hörimplantate sei für Hörakustiker eine spezifische Qualifikation, ein daraus folgender Tätigkeits-Level und eine diesem Level entsprechende Weiterbildung zwingend erforderlich.
Auf dieser Basis sollen sich folgende Ziele erreichen lassen: ein gleichbleibend hoher Qualitätsstandard beim Hörakustiker, eine neutrale Information der Patienten über Möglichkeiten und Chancen ebenso wie über angemessene Versorgungsoptionen. Selbst bei steigenden Patientenzahlen könnte auf diese Weise eine qualitativ ausreichende und wohnortnahe Betreuung sichergestellt werden.
Die Leitlinie sieht drei Qualifikationsstufen vor. Die erste Qualifikationsstufe wird demnach bereits mit der Ausbildung zum Hörakustiker erreicht. Das erlernte Wissen befähigt ihn, den zu erwartenden Hörerfolg abzuschätzen und die Grenzen und Kontraindikationen einer konventionellen Versorgung zu erkennen und gegebenenfalls alternative Optionen aufzuzeigen sowie den Patienten zu informieren.
Die zweite Qualifikationsstufe ist ein Hörakustiker mit Weiterbildung und Hörimplantat-Service. Voraussetzung dafür ist Berufserfahrung und erweiterte Kenntnisse zu Indikationen sowie die Bereitschaft zu und Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und Trainings. Auf diesem Qualifikationslevel führen Hörakustiker Service, Wartung und Reparaturen aus.
Auf der dritten Qualifikationsstufe wird der Hörakustiker zum Hörimplantatspezialisten. Dafür hat er eine Fortbildung zum Hörimplantatspezialisten/CI-Akustiker absolviert, kooperiert mit einer Klinik, hat in einer CI-versorgenden Reha-Einrichtung oder Klinik hospitiert und an Produkt- und Fitting-Schulungen teilgenommen. In Abstimmung mit den Leistungserbringern macht er Anpassungen, Mapping und Fitting an Cochlea-Implantat-Systemen in Abstimmung mit den Leistungserbringern.
Die erste Fassung der neuen Leitlinie steht zum Download bereit unter www.euha.org/leitlinien/.