Verschwiegenheitserklärung – Jahrestagung 12.-14. Juni 2023
Hiermit verpflichte ich mich, sämtliche Informationen, die mir im Rahmen der Pro Akustik Versammlungen bekannt werden und alle Angelegenheiten, die das direkte oder indirekte Umfeld der Pro Akustik und deren Mitglieder betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Eine Verletzung dieser Verschwiegenheitserklärung hätte analog zum § 12 des Pro Akustik Partnervertrages eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 Euro zur Folge.
Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt.